Die kieferorthopädische Therapie bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten
Eine kurze Zusammenfassung der notwendigsten Maßnahmen
In der ersten Lebenstagen wird eine sog. Trinkplatteeingesetzt. Sie dient der besseren Nahrungsaufnahme und der Wachstumslenkung im Spaltenkiefer. Die Platte kann in der Regel nach dem operativen Lippenverschluss weggelassen werden.Ausnahme: sehr breite Spalten oder anhaltende Probleme beim Füttern der Kinder.Spätester Zeitpunkt des Absetzens der Platte ist der operative Verschluss des Gaumens.
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Trinkplatte |
... bei einer einseitigen Spalte |
... bei einer doppelseitigen Spalte |
Durch die chirurgischen Eingriffe kommt es zu Narbenbildungen. Diese Narben können in unterschiedlichem Ausmaß Einfluss auf das Wachstum, sowohl des Oberkiefers, wie auch des ganzen Mittelgesichtes nehmen:
1.Kieferfehlstellung -- Abweichungen in der Breite:
Zu erkennen an einem ein-oder beidseitigen sog. Kreuzbiss. Normalerweise sollten die oberen Seitenzähne im Verhältnis zu den unteren weiter wangenwärtsliegen. Ist dies nicht der Fall, das heißt liegen die oberen Seitenzähne weiter innen als die unteren, so spricht man von einem Kreuzbiss. Dieser kann sowohl ein-oder beidseitig auftreten.
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einseitiger Kreuzbiss |
beidseitiger Kreuzbiss |
Die Therapie besteht in einer Oberkieferdehnung. Diese Oberkieferdehnung kann sowohl mit abnehmbaren, wie auch mit festsitzenden, das heißt geklebten Geräten erfolgen. Dabei wird der Oberkiefer so weit schmerzlos aufgedehnt, bis der Kreuzbiss behoben ist.
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Abnehmbare Dehnplatte |
Festsitzende Dehnapparatur mit Kunststoffteilen |
Beispiele für festsitzende Dehnapparaturen aus Draht |
Die abnehmbaren Geräte müssen Tag und Nacht getragen
werden (auch beim Essen). Die festsitzenden Geräte sind fix
zementiert und daher ohnedies immer im Mund.
Beide Versionen haben Vor- und Nachteile. Der Vorteil der abnehmbaren
Geräte ist die Möglichkeit der Entfernung zum Zähneputzen,
das Ergebnis ist jedoch von der Mitarbeit des Patienten abhängig.
Festsitzende Geräte bereiten meist geringere Sprachprobleme,
da diese Geräte kleiner sind und somit weniger Mundraum in
Anspruch nehmen.
Das damit erreichte Ergebnis, d.h. die normale Kieferbreite, muss
während der gesamten weiteren Behandlungszeit gehalten werden
- entweder mit der Dehnapparatur selbst, oder mit einer anderen
Halteapparatur.
2. Kieferfehlstellung -- Abweichungen in der Länge:
Es kann zu einem sog. verkehrten Überbiss in der Front kommen.
Normalerweise stehen die oberen Frontzähne weiter vorne im Vergleich zu den unteren. Ist dies nicht der Fall und die oberen stehen hinter den unteren, so spricht man von einem verkehrten Überbiss.
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Mehrere Zähne im verkehrten Überbiss |
Einzelzahn im verkehrten Überbiss |
Ist der verkehrte Überbiss nicht so massiv und durch eine Korrektur der Achsenneigung der Zähne einstellbar, so werden die Oberkieferfrontzähne entweder mit abnehmbaren oder festsitzenden Geräten (Brackets) nach vorne bewegt, um wieder in eine normale Frontzahnstellung zu kommen.
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Einstellung der Schneidezähne mit abnehmbarer Apparatur (Oberkieferplatte) |
Einstellung der Schneidezähne mit festsitzender Apparatur (Brackets) |
Ist das Ausmaß des verkehrten Überbisses jedoch größer und kann diese Diskrepanz nicht durch die Zähne allein eingestellt werden, muss eine Oberkieferwachstumsanregung nach vorne oder eine Unterkieferwachstumsbremsung nach hinten erfolgen.
Die Oberkieferwachstumsanregung nach vorne erfolgt mit Hilfe
einer sogenannten Gesichtsmaske, die Unterkieferwachstumsbremsung
erfolgt mit der sog.Kinnkappe.
Der Therapiezeitpunkt ist abhängig vom Schweregrad der Fehlbildung
und wird vom Kieferorthopäden individuell festgelegt. Frühester
Behandlungbeginn ist das 4.Lebensjahr.
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Gesichtsmaske |
Kinnkappe |
Je früher mit der Behandlung begonnen wird, um so leichter ist ein gutes Ergebnis zu erreichen. Beide Geräte Apparate sind abnehmbar und müssen in der ersten Zeit Tag und Nacht getragen werden. Das Behandlungsergebnis ist daher stark von der Mitarbeit des Patienten abhängig.
Ist das Kind älter und geht schon in die Schule, so wird die Tragezeit auf den Nachmittag und die Nacht reduziert. Nach dem Erreichen des normalen Überbisses werden die Geräte nur noch nachts verwendet, um das Ergebnis zu halten.
Ziel ist in jedem Fall das Erreichen eines normalen Überbisses. Dies ist notwendig, damit das Wachstum nicht durch die falsch stehenden Schneidezähne noch zusätzlich zu den Narben negativ beeinflusst wird.
In wenigen Fällen kann das Ausmaß der Kieferfehlstellung
so großsein, daßeine Wachstumskorrektur mit den oben
angeführten Geräten nicht möglich ist. In einem
solchen Fall wird die Kieferfehlstellung am Ende des Wachstums
chirurgisch gelöst.
3. Zahnfehlstellungen:
Zusätzlich zu den Wachstumsbeeinflussungen kann es bei den Spalten auch zu Zahnfehlstellungen kommen.
Die am stärksten ausgeprägte und beinahe immer vorhandene
Fehlstellung betrifft den Schneidezahn, der direkt an der Spalte
steht. Es handelt sich dabei um den zentralen Schneidezahn.
Dieser ist im Regelfall zur Spalte hin gekippt.
Diese Zahnfehlstellung wird entweder gleichzeitig mit den skelettalen
Anomalien oder im Anschluss daran korrigiert.
In der Regel erfolgt die Korrektur mit festsitzenden Apparaturen
(Brackets).
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Gekippter zentraler Schneidezahn |
Korrektur eines gekippten Zahnes mittels festsitzender Regulierung |
In mehr als der Hälfte der Fälle ist der Zahn, der normalerweise neben diesem gekippten Schneidezahn im Bereich der Spalte liegen sollte, nicht angelegt. Es handelt sich dabei um den seitlichen Schneidezahn, der aufgrund der Spaltenmissbildung fehlt. Trotzdem versucht der Kieferorthopäde mit Hilfe der Regulierung diese Zahnlücke zu schließen.
Aus diesem Grund wird im Bereich der Spalte das Einsetzen eines Knochens notwendig. Man nennt diese Operation „bone grafting“. Das Knochenmaterial wird in der Regel aus dem Hüftknochen entnommen.
Das bone grafting erfolgt in der Regel dann, wenn der erste Backenzahn im Oberkiefer durchgebrochen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt sollte zumindest die Kieferbreite im Oberkiefer vom Kieferorthopäden korrigiert sein.
Diese Operation ist der Versuch eine durchgehende Durchknöcherung zu erreichen, was wiederum die Voraussetzung für den Lückenschluss durch den Kieferorthopäden ist.
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Die dafür benötigten Zahnbewegungen erfolgen ausschließlich mit festsitzenden Apparaturen, das heißt Brackets im Oberkiefer und auch im Unterkiefer.
Sollte aus irgendeinem Grund die Durchknöcherung nicht ausreichend
sein, oder die Spalte sehr groß sein, kann der Kieferorthopäde
die Lücken nicht schließen. In einem solchen Fall wird
der fehlende seitliche Schneidezahn später durch eine restaurative
Versorgung ersetzt.
Diese restaurative Versorgung kann
a) durch ein festsitzendes Implantat erfolgen. Dieses kann allerdings
erst nach Ende des
Wachstums gesetzt werden kann und benötigt oft einen nochmaligen
Knochenaufbau.
b) durch eine Frontbrücke erfolgen. Zu diesem Zweck müssen
jedoch die Nachbarzähne
beschliffen werden.
c) durch eine andere abnehmbare restaurative Maßnahme.
In allen Fällen benötigt der Patient am Ende der Behandlung
ein Haltegerät für den Gaumen. Diese Gerät
muss zeitlebens getragen werden, damit die Gaumennarbe
nicht
wieder den Kiefer zusammenzieht und damit das Ergebnis der Regulierung
zunichte macht.
Dieses Gerät ist ein abnehmbarer Modellguss, der nur zur
Zahnreinigung entfernt werden darf.
Zusätzlich werden auf der Innenseite der Ober- und Unterkieferschneidezähne
kleine Drähte geklebt um die Frontzähne zu fixieren.
Auch diese Drähte sollten zeitlebensbelassen werden.
Beide Haltemaßnahmen bringen keine optische Beeinträchtigung, da sie sich an der Innenseite (zungenwärts) der Zähne befinden.
Die gesamte kieferorthopädische Behandlung erfolgt zwischen dem 4. Lebensjahr und dem Zeitpunkt, bis der Patient ausgewachsen ist.
Der Abstand der Kontroll- bzw. der Behandlungstermine schwankt in der aktiven Behandlungszeit zwischen drei und fünf
Wochen. Dies gilt sowohl für die Phase der Kieferdehnung
wie auch für die Zeit der festsitzenden Therapie.
In den sich dazwischen oft ergebenden Wartephasen (z.B.Warten
auf den Durchbruch der bleibenden Zähne) oder in Phasen reiner
Wachstumskontrolle liegen die Termine etwa zwischen zwei und drei
Monaten. Nach Ende der kieferorthopädischen Behandlung wird
der Patient noch einmal im Jahr kontrolliert, später nur
noch alle fünf Jahre.
Prof. Dr. Margit Pichelmayer
Klin. Abt. für Kieferorthopädie
Univ.-Klink für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Auenbruggerplatz 12
A-8036 Graz


















